Zivilrecht

Im Zivilrecht geht es in der Regel um Streitigkeiten zwischen privaten Parteien, bei denen eine Partei behauptet, dass ihre Rechte verletzt wurden und eine andere Partei möglicherweise dafür haftbar gemacht werden soll.

Eines der Hauptziele ist es, geschädigten Parteien Schadensersatz oder Entschädigung zuzusprechen oder auch vertragliche Vereinbarungen durchzusetzen.

Die Kanzlei Müller-Rivinius verhilft Ihnen auch in diesem Gesetzesbereich zu Ihrem Recht. Rufen Sie uns an und wir werden gemeinsam eine gerechte Lösung erarbeiten.

Der Unterschied zum Strafrecht – ein kleiner Exkurs

Im Gegensatz zum Strafrecht, das darauf abzielt, Verbrechen zu bestrafen, konzentriert sich das Zivilrecht hauptsächlich auf die Wiederherstellung des Zustands vor einer Verletzung oder die Gewährung einer finanziellen Entschädigung.

Zivilrechtsstreitigkeiten werden in der Regel vor Zivilgerichten verhandelt, in denen Richter über Streitigkeiten auf der Grundlage der geltenden Gesetze und der vorgelegten Beweise entscheiden.

Unsere Leistungen im Zivilrecht im Überblick

Als zentraler Bestandteil des BGB umfasst das Zivilrecht folgende Rechtsbereiche, in denen wir Sie beraten und vertreten:

  • Personenrecht
  • Schuldrecht
  • Sachenrecht
  • Erbrecht
  • Wirtschaftsprivatrecht
  • Arbeitsrecht
  • Handelsrecht
  • Mietrecht
  • Vertragsrecht

Ebenso fällt auch der Bereich des Familienrechts in den Gesetzesbereich des Zivilrechts.

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie Ihren Termin mit uns

Legen Sie Ihre Rechtsfragen vertrauensvoll in unsere Hände. Gemeinsam werden wir Strategien erarbeiten, die Ihnen zu Ihrem verdienten Recht verhelfen werden.

Die Kanzlei Müller-Rivinius steht Ihnen als Rechtsberatung in Halle zur Verfügung. Vertrauen Sie auf uns, unsere Fachkenntnisse und Kompetenz und profitieren auch Sie von 25 Jahren Erfahrung.