Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Halle, lassen Sie sich beraten

Eine kleine Unachtsamkeit kann im heutigen Verkehrsaufkommen schadhafte Folgen mit sich bringen. Ein Blechschaden, eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder gar ein Unfall mit Personenschaden sind unangenehme Situationen, die nicht selten rechtlichen Beistand erfordern.

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Müller-Rivinius lässt Sie nicht allein. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu Blitzerbescheiden, Verkehrsordnungswidrigkeiten, Unfällen mit Körperverletzung oder drohendem Verlust der Fahrerlaubnis haben.

Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz. Wir geben auch gegenüber Behörden und Versicherungen nicht „klein bei“.

Unser Leistungsspektrum im Bereich des Verkehrsrecht

Wir helfen Ihnen, Schadensersatzansprüche im verkehrsrechtlichen Bereich geltend zu machen oder diese abzuwehren.

Bei gekürzten Entschädigungen oder der Abwehr von unberechtigten Forderungen werden wir Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.

Bescheide bei Geschwindigkeitsverstößen, Abstandsdelikten, Rotlichtverstößen oder Anzeigen von Fahrzeugmängeln können oftmals fehlerhaft sein. Wir beraten und klären das für Sie.

Bei solchen schwerwiegenden Delikten benötigen Sie einen kompetenten Anwalt an Ihrer Seite. Sprechen Sie uns an.

Hierzu zählen unter anderem: Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, Eingriff in den Straßenverkehr und auch Körperverletzung. Die Kanzlei Müller-Rivinius steht Ihnen auch hier mit aller Kompetenz und Fachwissen mit Rat und Tat zur Seite.

Einträge in das Punkteregister in Flensburg oder ein drohender Verlust der Fahrerlaubnis können vielleicht auch den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten. Wir helfen Ihnen, dass es nicht so weit kommt.

Haben Sie Fragen?

Damit Sie nicht allein durch solche Situationen müssen, zu Ihrem Recht kommen oder unberechtigte Vorwürfe abwehren können, sind wir als Kanzlei Müller-Rivinius immer für Sie da. Rufen Sie uns an!